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Kommunale Beihilfen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Wohnen


Neues Subventionsprogramm der Naturpark-Gemeinden

April 30, 2015Clerf, Kiischpelt, Parc Hosingen, Putscheid, Tandel, Ulflingen, Vianden, Wincrange

Ab dem 01.01.2015 erhalten Privathaushalte in den Gemeinden des Naturpark Our bei Anschaffungen für folgende energetischen und umweltrelevanten Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung.

A Energetische Altbausanierung und effiziente Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen

– Thermische Isolierung von Außenwänden eines Wohnhauses (von außen oder von innen)

– Thermische Isolierung eines Schräg- oder Flachdaches oder der obersten Geschossdecke gegen einen unbeheizten Raum

– Thermische Isolierung einer Wand gegen das Erdreich oder einen unbeheizten Raum

– Thermische Isolierung des Bodens gegen das Erdreich oder einen unbeheizten Raum

– Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren eines Wohnhauses

– Installation einer Regenwassersammelanlage

Voraussetzungen:
– die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit dem geltenden Bautenreglement
– der Nachweis über den Erhalt einer staatlichen Beihilfe für die Umsetzung der betreffenden Maßnahme
– der Antrag für die kommunale Beihilfe erfolgt spätestens drei Monate nach Ausstellung des Nachweises über den Erhalt einer staatlichen Subvention für die Umsetzung der betreffenden Maßnahme

! Tipp:
Informationen über die staatlichen Finanzbeihilfen im Bereich Wohnen finden Sie unter www.guichet.lu

B Nutzung von erneuerbaren Energien

– Installation einer Photovoltaikanlage

– Installation einer thermischen Solaranlage

– Installation einer Erdwärmepumpe

– Installation eines Holzpellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessels

Voraussetzungen:

– die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit dem geltenden Bautenreglement
– der Nachweis über den Erhalt einer staatlichen Subvention für die Umsetzung der betreffenden Maßnahme
– de Antrag für die kommunale Beihilfe erfolgt spätestens drei Monate nach Ausstellung des Nachweises über den Erhalt einer staatlichen Unterstützung für die Umsetzung der betreffenden Maßnahme

! Tipp:
Informationen über die staatlichen Finanzbeihilfen im Bereich der erneuerbaren Energien finden Sie unter www.guichet.lu

C Elektrische Haushaltsgeräte

50€ Austausch eines überholten elektrischen Haushaltsgerätes gegen ein Gerät der Energieeffizienzklasse A+++ (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank)

Voraussetzungen:

– der Nachweis über eine fachgerechte Entsorgung eines betreffenden Altgerätes
– ein Beleg für den Kauf eines elektrischen Haushaltsgerätes der Energieeffizienzklasse A+++
– pro Haushalt kann in jeder Geräteklasse (Waschmachine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank) nur alle 5 Jahre eine Beihilfe beantragt werden
– der Antrag für die kommunale Beihilfe erfolgt spätestens drei Monate nach Erwerb des neuen Haushaltgerätes

Ein Antragsformular für die kommunalen Beihilfen erhalten Sie bei den teilnehmenden Gemeinden oder als PDF (s. unten)

Ihrer Gemeinde übermitteln Sie anschließend das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit den notwendigen Belegen.

Details

Datum:
April 30, 2015
Webseite:
http://www.guichet.lu

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