Home > Klimapakt – meine Gemeinde engagiert sich

Klimapakt – meine Gemeinde engagiert sich

Der Klimapakt

Der Klimapakt ist ein nationales Instrument zur Förderung der kommunalen Klimaschutzpolitik. Das Klimapakt-Gesetz vom 25. Juni 2021 bestimmt die Schaffung eines Klimapakts zwischen dem Staat und den Gemeinden. Der Klimapakt ermöglicht eine staatliche Förderung des klimapolitischen Bestrebens der Gemeinden, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen innerhalb des Gemeindeterritoriums zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen, Wirtschaftsaktivitäten und den Arbeitsmarkt zu stimulieren.

Der Klimapakt wurde 2013 vom Ministerium für Nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen ins Leben gerufen. Den Gemeinden, die sich beteiligen möchten, steht es frei, den Klimapakt einzeln oder gemeinsam, in interkommunaler Zusammenarbeit, zu beschreiten. Der Pakt wird durch eine Konvention zwischen dem Staat und einer jeden beteiligten Gemeinde besiegelt. Die Kommunen erklären sich dadurch bereit den Erhalt des European Energy Award® (EEA) anzustreben und innerhalb von zwei Jahren ein sinnvolles energetisches Bilanzierungssystem auf Gemeindeebene zu handhaben. Der Staat garantiert seinerseits die finanzielle und technische Unterstützung im Umsetzungsprozess.

Das Klimateam

Motor bei der Umsetzung des EEA-Programmes in der Gemeinde ist das sogenannte Klimateam. Dieses setzt sich neben einem, für die Koordination zuständigen, qualifizierten Klimaberater, nach Wunsch der Gemeinde ebenfalls aus politischen und administrativen Kommunalvertretern, Akteuren der Privatwirtschaft, Bürgern und Sachexperten zusammen.

Die Aufgabe des Klimateams liegt beginnend in der systematischen Ist-Analyse und Bewertung der bisherigen Erfolge der Gemeinde in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Hierauf folgt das Erstellen eines kurz-, mittel- und langfristigen energiepolitischen Arbeitsprogrammes, welches die Umsetzung von konkreten Maßnahmen für künftige Verbesserungen vorsieht.

Die Kommune verwirklicht die Arbeitsprogramme und begleitet diesen Prozess durch jährliche Erfolgskontrollen, bei denen die erzielten Fortschritte festgestellt werden.

Der Maßnahmenkatalog

Grundlage zur Erstellung und Verwirklichung der energiepolitischen Arbeitsprogramme ist ein 64 Punkte führender Maßnahmenkatalog mit konkreten Handlungsansätzen in den Bereichen:

  • Entwicklungsplanung und Raumordnung
  • kommunale Gebäude und Anlagen
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation

Anhand dieses Kataloges werden die geleisteten Arbeiten der teilnehmenden Gemeinden bewertet.

Die Zertifizierung

Der Klimapakt sieht ein gestaffeltes Zertifizierungsverfahren vor:

– 40% der möglichen Punkte des Maßnahmenkataloges (Klimapakt-Label)

– 50% der möglichen Punkte des Maßnahmenkataloges (European Energy Award)

– 65% der möglichen Punkte des Maßnahmenkataloges (neue Zertifizierungskategorie, nur in Luxemburg)

– 75% der möglichen Punkte des Maßnahmenkataloges (European Energy Award Gold).

Thematische Zertifizierungen wie Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Luftqualität ermöglichen es den Gemeinden, sich zu spezialisieren und zusätzliche Fördermittel zu erhalten.

Weiterführende Information:

www.klimapakt.lu